Erhaltungssatzung

Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereiches der Satzungen, die [bestimmte stadtbildprägende] Gebäude mit betreffen, benötigen eine erhaltungsrechtliche Genehmigung, bevor mit dem Rückbau, Umbau oder Neubau begonnen werden kann. Eine Genehmigung ist nur erforderlich, soweit die Änderung für das Stadtbild relevant ist. Relevant sind in der Regel alle Baumaßnahmen am Dach und an der Fassade, die an der Gebäudeseite vorgenommen werden, die von der Straße aus sichtbar sind.

Beschreibung der Erhaltungssatzung der Stadt Ludwigsburg

Der BVE hat die Erhaltungssatzung von Beginn an unterstützt, aber auch im Vorfeld zum Beispiel die Rolle und Entscheidungsgewalt des Gestaltungsbeirats kritisch hinterfragt. Siehe auch hierzu die entsprechenden Presseberichte. Es sollte keinesfalls darauf hinauslaufen, dass Bauherren unerfüllbare Auflagen auferlegt werden. Hiermit hätte die Gefahr bestanden, dass Gebäude überhaupt nicht mehr renoviert und damit dem Verfall preisgegeben werden. Mittlerweile ist die Satzung in Kraft getreten und wir hoffen, dass sie der Erhaltung des Charakters unseres schönen alten Ortskerns dient und verhindert, dass dieser gesichtloser Neubauarchitektur zum Opfer fällt.

Die Dokumente zur Satzung finden Sie auf den Seiten der Stadt Ludwigsburg.